Steuern beim Verkauf von Pokémon-Karten: Was private Sammler wissen sollten
Inhalt (6 Abschnitte)
Ratgeber von Forya Collector · aktualisiert am 07.10.2026 · ca. 2 Min. Lesezeit
⚠️ Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung. Er gibt einen allgemeinen Überblick; im Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Wer Pokémon-Karten verkauft – etwa eine alte Sammlung oder Karten, die im Wert gestiegen sind –, fragt sich schnell: Muss ich darauf Steuern zahlen? Für private Verkäufe gelten in Deutschland einige Grundregeln.
Private Veräußerungsgeschäfte und die Ein-Jahres-Frist
Sammelkarten gelten in der Regel nicht als Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Verkaufst du privat Karten innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, kann das ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft sein (§ 23 Einkommensteuergesetz). Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn bei privaten Verkäufen in der Regel steuerfrei. Bei geerbten oder geschenkten Karten zählt das Kaufdatum der Person, von der du sie bekommen hast.
Die Freigrenze
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 1.000 € liegen (Freigrenze seit 2024). Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – wird sie erreicht oder überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Die Freigrenze gilt pro Person – bei zusammen veranlagten Ehepaaren also für jeden Partner einzeln. Verluste aus solchen Verkäufen lassen sich nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen.
Plattformen melden Verkäufer ans Finanzamt
Seit 2023 müssen Online-Marktplätze ihre Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern melden, wenn sie auf der jeweiligen Plattform im Jahr 30 oder mehr Verkäufe abschließen oder 2.000 € oder mehr (nach Abzug der Plattformgebühren) erhalten (Plattformen-Steuertransparenzgesetz). Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuern fällig sind – aber das Finanzamt kann nachfragen. Belege über Kaufpreise solltest du deshalb aufheben.
Ab wann wird es ein Gewerbe?
Wer regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Karten an- und verkauft, handelt unter Umständen gewerblich. Dann gelten andere Regeln: Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer auf den Gewinn, ggf. Gewerbesteuer und unter Umständen Umsatzsteuer. Die Grenze ist nicht an einer festen Zahl festgemacht, sondern hängt vom Gesamtbild ab.
Praktische Tipps
- Kaufbelege (Rechnungen, Bestellbestätigungen, Screenshots) aufbewahren – damit lassen sich Kaufpreis und Kaufdatum belegen.
- Verkäufe übersichtlich notieren: Datum, Karte, Verkaufspreis, Gebühren.
- Bei größeren Summen oder regelmäßigen Verkäufen frühzeitig steuerlichen Rat einholen.
Mehr zum Thema Wert und Investment: Pokémon-Karten als Wertanlage.
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